Beitragsordnung

Schön, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft beim TV Derendingen interessieren. Hier finden Sie Erläuterungen zu unseren Beiträgen und allgemeine Hinweise zur Mitgliedschaft.


MITGLIEDSBEITRAG HAUPTVEREIN

NORMALBEITRAGE
Erwachsene (ab 18 J.): 140€
Jugendliche (unter 18 J.): 98€
Familienbeitrag*: 230€

SONDERBEITRÄGE (ermäßigt)
Schüler ab 18 Jahren: 98€
Studenten: 98€
Freiwilligendienste: 98€
Senioren: 98€
Alleinerziehende*: 190€

Nachweis erforderlich!

ABTEILUNGSBEITRÄGE

BASKETBALL
Erwachsene: 65€
Kinder/Jugendliche: 45€

BEBA
TVD Mitglieder: 15€ / Monat
TVD Geschwisterkind/er: 10€ / Monat
Nicht-Mitglieder: 30€ / Monat

FUSSBALL
Erwachsene: 60€
Kinder/Jugendliche: 60€

KURSE
TVD Mitglieder: 2,50€ / Kursteilnahme
Nicht-Mitglieder: 5€ / Kursteilnahme

LEICHTATHLETIK (LAV)
Erwachsene: 100€
Kinder/Jugendliche: 100€
Familie (2 Erw. & Kinder): 135€

TENNIS
Erwachsene: 60€
Kinder/Jugendliche : 30€
Azubis (Nachweis): 30€
Familie (2 Erw. & Kinder): 135€

TISCHTENNIS
Erwachsene: 20€
Kinder/Jugendliche: 0€

TURNEN
Erwachsene: 80€
Kinder/Jugendliche: 80€
Wettkampfgruppen: +50€


SONSTIGE HINWEISE ZU BEITRÄGEN

BEITRAGSBEFREIUNG
Ehrenmitglieder: Mitgliedschaft besteht mindestens 50 Jahre nach dem 18. Lebensjahr oder vorbildliche und außergewöhnliche Leistungen oder 20jährige ununterbrochene Amtstätigkeit.
Wettkampfrichter/Pflicht-Verbandsmitarbeitende: TVD-Mitglieder, die ihre Schiedsrichterlizenz dem Verein zur Verfügung stellen und anrechenbar sind.

FÖRDERMITGLIEDSCHAFT
Das Fördermitglied kann eine Abteilung mit einem festgelegten Förderbeitrag unterstützen, wird über die Entwicklung im Verein unterrichtet und hat Stimmrecht.
Der Förderbeitrag wird  wie der normale Mitgliedsbeitrag per Lastschrift eingezogen. Eine Fördermitgliedschaft ist auch über den Freundeskreis TV Derendingen möglich (extra Formular).

*Lebensgemeinschaften/Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren (auch bei Passivität muss mindestens ein Erziehungsberechtigter als Mitglied gemeldet werden). Schüler, Studenten, Freiwillige sind bei entsprechendem Nachweis auch über das 18. Lebensjahr hinaus eingeschlossen.

ALLGEMEINE HINWEISE ZUM BEITRAGSEINZUG
Lastschriftverfahren: Aus verwaltungstechnischen Gründen werden Beiträge nur im Lastschriftverfahren eingezogen.
Kündigung: Kündigungen, die bis zum 31.12. eines Jahres schriftlich bei der Geschäftsstelle eingehen, werden im Folgejahr wirksam.
Eintritt/erstes Beitragsjahr: Bei einem Eintritt in den Verein bis zum 30.06.eines Jahres wird der volle Mitgliedsbeitrag für dieses Jahr erhoben.
Bei einem Eintritt nach dem 30.06. eines Jahres wird der halbe Jahresbeitrag erhoben. In beiden Fällen wird einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10€ berechnet.

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