Es gilt die jeweils aktuelle CoVid-19 Verordnung des Landes Baden-Württemberg, insbesondere die Coronaverordnung Sport.
Ferner sind die Durchführungsbestimmungen und Empfehlungen des TTBW zu beachten.
Mit Ausnahme der aktiv Sporttreibenden haben alle Anwesenden in der Halle Mund-Nase Schutz zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Die Stadtverwaltung Tübingen hat folgende Beschränkungen für unser Spiellokal Feuerhägle auferlegt:
Es dürfen sich maximal 20 Personen gleichzeitig in der Halle aufhalten.
Umkleideräume dürfen maximal von 3 Personen gleichzeitig benutzt werden.
Duschräume dürfen maximal von 2 Personen gleichzeitig benutzt werden.
Im Normalfall stehen uns 2 Umkleideräume mit je einem Duschraum zur Verfügung.
Alle Anwesenden haben sich in eine Liste einzutragen.